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Hausgemeinschaften und stationäre Einrichtungen
a) Hausgemeinschaften
Immer mehr ältere Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht mehr
eigenständig wohnen können, suchen nach Alternativen zum Heim. In der Definition
des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) sind Hausgemeinschaften als konsequente,
qualitative Weiterentwicklung des Pflegeheimbaus zu bewerten. Hausgemeinschaften
stellen demnach die 4. Generation der Alten- und Pflegeheime
dar. Der Ausgangspunkt aller konzeptionellen Überlegungen ist immer mehr die
Individuelle Lebenswelt der Menschen und ihrer Bedürfnisse geworden. Genau
dies findet sich im grundsätzlichen Ansatz der Hausgemeinschaften, in der Architektur
und in der Organisation. Hausgemeinschaften sind gekennzeichnet durch:
- Humanität: das bedeutet, das Individuum mit seinen Wünschen und Beziehungen ist Ausgangspunkt,
- Normalität: das heißt, in quartiersbezogenen Wohnungen in familienähnlichen
Strukturen leben,
- dezentrale Strukturen,
- Balance von Nähe (Gemeinschaft in der Wohnküche) und Privatheit (Rückzugsmöglichkeit
im Einzelzimmer) in einer Großwohnung,
- präsente feste Bezugsperson und individuell angestimmte Pflege im Hintergrund
durch Fachkräfte,
- wirtschaftliche Machbarkeit,
- Leistungsfähigkeit im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner.
Aufgrund der aufgeführten Vorteile von Hausgemeinschaften und der weiteren
Ausdifferenzierung des Alters ist davon auszugehen, dass sich Hausgemeinschaften
als Wohnformen bei Pflegebedarf weiter entwickeln und quantitativ an Bedeutung
gewinnen werden. Idealerweise stellen Hausgemeinschaften langfristig die
Alternative zu den bestehenden vollstationären Pflegeeinrichtungen dar.
Forderungen:
- Hausgemeinschaften, deren Verbreitung, Weiterentwicklung, Sicherung und
Finanzierung muss als anerkannte Wohnform im Alter öffentlich unterstützt
werden.
- Es muss eine Bereitschaft bei Trägern zur Veränderung bestehender Konzepte
für Hausgemeinschaften bestehen, um dem Bedarf nach dieser Art von Wohnform
Rechnung zu tragen.
- Hausgemeinschaften brauchen zu ihrer wünschenswerten Verbreiterung Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Planungs- und Konzeptionierungsphasen von Hausgemeinschaften brauchen
öffentliche finanzielle Unterstützung.
- Das Wohnen in einer Hausgemeinschaft zur Probe muss ohne finanzielle
Mehrbelastungen (keine zwei Mieten) möglich sein.
b) Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Heime)
Heime sind Wohnformen bei Hilfe- und Pflegebedarf im Alter. Insgesamt lassen
sich in den letzten Jahrzehnten derzeit drei Generationen von Heimen unterscheiden.
Aus der ersten Generation der Pflegeheime stammt der Begriff „Insasse“, in der zweiten
Generation folgten die „Patienten“ und in der dritten Generation die
„Bewohner“. Erst die dritte Generation des Pflegeheimbaus in den 80er und 90er
Jahren ließ die Einrichtungen entstehen, die man heute überwiegend kennt. Es
wurden individuelle Wohn-/Schlafbereiche, die möglichst viele Merkmale einer
normalen Wohnung aufweisen sollten, eingerichtet. Auch Gemeinschaftsbereiche
wurden immer wichtiger. Statt einer totalen Versorgung rückten jetzt Hilfen im individuellen
Wohnbereich in den Vordergrund. Sie sollten dem alten Menschen ermöglichen,
relativ selbständig zu leben („aktivierende Pflege“). Die zunehmend
eingerichteten Einzelzimmer wurden nach dem Konzept der 80er Jahre einzelnen
Wohngruppen zugeordnet, die wiederum jeweils über einen Gruppenraum mit Küche
verfügten.
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1996 sind hohe öffentlich erbrachte Summen
in den Pflegebereich geflossen. Parallel dazu ist die Qualität der Pflege und
dabei insbesondere die in den Heimen Gegenstand der öffentlichen Diskussion.
Offenbare und unbestreitbare Pflegemängel stellen sich als strukturelle Probleme
der Pflege in Heimen – mit vielfältigen Ursachen - dar, und das nachweislich unabhängig
von privater oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft.
Forderungen:
- Unabhängige und qualifizierte Beratung von pflegebedürftigen Menschen, orientiert
an Qualitätsstandards.
- Mitbestimmung bei der Planung und Gestaltung von Pflegeeinrichtungen
(Raumkonzepte, Bildung von Wohngruppen, Ausstattung, Gemeinschaftsangebote,
Wohnangebote für Angehörige, keine Einbahnstraßenkonzepte).
- Stärkung der Rechte der Heimbewohner/Heimbeiräte (Stärkung der Selbstbestimmungsrechte,
Ausbildung/Fortbildung von Heimbeiräten und Beteiligung
der Seniorenvertretungen an diesen) und der Heimaufsicht und der Zusammenarbeit
von Heimaufsicht und Seniorenvertretung.
- Verbesserte Personalausstattung, deren Ausbildung, Fortbildung und qualifizierte
Fachkräfte, sowie eine Diens tleistungsorientierung und Bezugspflege.
- Förderung ehrenamtlicher Betreuungsinitiativen; bei intensiven Begleitungen
Aufwandsentschädigung (geringe Entgelte).
- Beschwerdestellen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner als eine weitere
Möglichkeit der Interessenvertretung (z.B. Verbraucherschutz).
In Anbetracht der aktuell durchschnittlich schlechten Pflegequalität in Heimen ist
die Formulierung von Mindestanforderungen für eine menschenwürdige Grundversorgung
leider notwendig. Als solche sind (nach Claus Fussek, in FORUM SOZIALSTATION
Nr. 123/August 2003) zu nennen:
„Jeder pflegebedürftige Mensch
- muss täglich seine Mahlzeiten und ausreichend Getränke und Flüssigkeit in
dem Rhythmus erhalten, in dem er kauen und schlucken kann. Magensonden
und Infusionen dürfen nur nach ausdrücklicher und regelmäßig kontrollierter
medizinischer Indikation verordnet werden. Ihre Notwendigkeit muss ständig
hinterfragt werden. Eine Magensonde als pflegevermeidende Maßnahmen ist
menschenunwürdig. Sie ist dann eine Körperverletzung.
· - muss täglich so oft zur Toilette gebracht oder geführt werden, wie er es
wünscht. Windeln und Dauerkatheter als pflegeerleichternde Maßnahmen sind
menschenunwürdig und eine Körperverletzung.
· - muss täglich, wenn er es wünscht, gewaschen, angezogen, gekämmt werden
und Mundpflege sowie Gebiss erhalten.
· - muss täglich, wenn er es wünscht, dabei unterstützt werden, sein Bett zu verlassen
und an die frische Luft kommen.
· - muss die Möglichkeit haben, seinen Zimmerpartner zu wählen, bzw. abzulehnen,
„verordnete“ Doppelzimmer und Mehrbettzimmer sind menschenunwürdig.
· - muss die Möglichkeit haben, mit wenigstens einem Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung
in seiner Muttersprache zu sprechen. Kommunikation darf nicht als
„Kaviarleistung" und damit als nicht finanzierbar gelten.³
· - muss die Sicherheit haben, dass er in der Todesstunde nicht allein gelassen
wird.“
Wir fordern insgesamt, dass der selbstständige und selbstverantwortliche
Mensch im Mittelpunkt steht, nicht Profit, nicht Rechtsverordnungen, und nicht das
Pflegegeschehen als solches.
³ z.B. bei muslimischen Frauen muss die Pflege durch eine Pflegerin durchgeführt werden (Erläuterung der Workshopteilnehmenden)
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