Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit Kreuzviertel e.V. Dortmund
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Stellenbedarf
für flächendeckende Wohnberatung in NRW

LAG Die Entwicklung von Größenstandards ist eine wesentliche Grundlage für die Dauerfinanzierung der Wohnberatung, die Vergleichbarkeit der Beratungsstellen und den Ausbau des Beratungsnetzes.
 
  1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsstellen
     
    Zur Entwicklung der Größenstandards gilt es zunächst die Ziele und Aufgaben der Wohnberatung zu berücksichtigen . Wesentliches Ziel ist, "das selbständige Wohnen und die selbständige Haus-haltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen." Dazu gehören:
     
    • der Erhalt des vorhandenen Grades von Selbständigkeit, d.h. die Vorbeugung von Selbständigkeitseinschränkungen
    • die Wiederherstellung der Selbständigkeit
    • die Reduzierung von Hilfe- oder Pflegebedarf
    • die Weiterführung und Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen
    • die Erleichterung und Ermöglichung von häuslicher Hilfe und Pflege
    • die Unfallprävention
    • die Schaffung barrierefreien Wohnraums im Wohnungsbestand sowie im Wohnungsneubau
    • die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit, der potentiell Betroffenen, und der Fachkräfte in der sozialen Arbeit"

     
    Als Zielgruppen der Wohnberatung gelten Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich über barrierefreies Wohnen und Wohnungsanpassung informieren und beraten lassen wollen, weiter Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, Fachkräfte aus der sozialen Arbeit, den kommunalen Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Mediziner, Architekten, Techni-ker, Handwerker, Sanitätshausmitarbeitende, Ergotherapeuten sowie die allgemeine Öffentlichkeit.
     
    Es gibt vier Aufgaben der Wohnberatungsstellen :
     
    1. Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen des barrierefreien Wohnens und der Wohnungsanpassung durch
       
      • Informations- und Beratungsgespräche in der Einrichtung
      • Hausbesuche
      • Analyse der Wohnsituation unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und des vorhandenen Netzwerkes
      • Durchführung verschiedener Wohnungsanpassungsmaßnahmen: Hilfsmitteleinsatz, Ausstattungsänderung, bauliche Änderung, Wohnungsumzug, -tausch, -aufteilung, -änderung
      • Fall- und Unterstützungsmanagement
      • Motivation und Einbeziehen von Ratsuchenden, Angehörigen, Vermietern
      • Information über Finanzierungsmöglichkeiten
      • Planung und Begleitung der Maßnahmen
      • Vermittlung von Diensten und anderen sozialen Angeboten
      • Koordination aller an der Maßnahme beteiligten Personen, Institutionen und Tätigkeiten
      • Vermittlung bei Problemen
      • Nachschau und Kontrolle der angemessenen Durchführung

       
    2. Öffentlichkeitsarbeit durch
      • Information über Beratung, Wohnprobleme und deren Vermeidung
      • Information über Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und Wohnungsanpassungsmaßnahmen
      • Fallbeispiele und deren positive Wirkung
      • Darstellung der Finanzierung

       
    3. Fach- und Institutionsberatung zur Schaffung eines Problembewußtseins sowie der Befähigung zum Erkennen von Problemen und möglichen Lösungswegen
       
      Zielgruppen sind Fachkräfte und Institutionen im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere der Alten- und Behindertenarbeit sowie dem pflegerischen Versorgungsbereich sowie Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften, Architekten, Vermieter
       
    4. Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit
       
      "(...) mit dem Ziel angemessene gesellschaftliche, sozialpolitische, organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten selbständigen Wohnens und selbständiger Haushaltsführung sowie barrierefreien Wohnens im Stadtteil, der Kommune oder dem Kreisgebiet zu schaffen" sowie das Angebot für die Ratsuchenden übersichtlich zu gestalten und die Problembearbeitung zu vereinfachen Als Zielgruppen werden genannt soziale Beratungseinrichtungen, häusliche Hilfs- und Pflege-dienste, Wohlfahrtsverbände, Behörden, Kranken- und Pflegekassen, Vermieter, Wohnungs-baugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Architekten, Handwerker sowie Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Sanitäts-häuser.

     
  2. Einwohnerzahl und Fläche
     
    Sowohl die Einwohnerzahl der Kreise und Städte als auch die zu versorgende Fläche müssen als Faktor berücksichtigt werden. Die bisherige uneinheitliche Regelung hat sowohl zu einer Überbe-setzung als auch zu einer Unterbesetzung von Beratungsstellen geführt.
     
  3. Sozialstrukturen und Ausgangslage
     
    Weitere wichtige Kriterien zur Entwicklung von Größenstandards sind:
    • Geographie des Beratungsgebietes
    • Siedlungsdichte
    • Bevölkerungsstruktur
    • Eigentümerstruktur (viele private oder große Wohnungsgesellschaften)

     
  4. Trägerschaft und Kooperationen
     
    Weitere wichtige Faktoren, die bei den Größenstandards zu berücksichtigen sind: Anbindung der Beratungsstelle (erfahrener oder neuer Träger), Einbindung innerhalb des Trägers, Qualifikation und Persönlichkeit der Beratungskräfte (Alter, Ausbildung, Erfahrung, Bekanntheit der Person, spezifische Kenntnisse im Bereich der Wohnberatung, Handlungsfreiheit der Beratungskräfte beim Träger bzw. vorhandene Kooperationen, Stellenbeschreibung und Personaleinsatz, Qualifizierung der Beratungskräfte, notwendige Arbeitsvoraussetzungen sowie lokale Ausgangssituation bzgl. Alten- und Behindertenarbeit und politische Unterstützung vor Ort.
zu den Tabellen: Stellenbedarf für die Wohnberatung in NRW

 
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