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Wohnberatung und Wohnungsanpassung
„Fünfundneunzig Prozent der über Fünfundsechzigjährigen leben in Privatwohnungen. Viele dieser Wohnungen sind aber nicht altersgerecht gestaltet und
ausgestattet... Wir brauchen mehr Wohnberatung, mehr altengerechte Wohnungen
und mehr ambulante Hilfen für einen Lebensabend im eigenen Zuhause, denn das
ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Alter.“ Bundespräsident
Johannes Rau am 24.10.2002 bei der Jubiläumsveranstaltung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln.
In Folge des demographischen Wandels müssen alle Hilfen ausgebaut werden,
die ein selbständiges Leben älterer Menschen in der eigenen Häuslichkeit
unterstützen. Die Möglichkeiten der Wohnberatung und Wohnungsanpassung sind bei
weitem noch nicht ausgeschöpft. Durch Ausstattungsverbesserungen,
Hilfsmitteleinsatz und Umbaumaßnahmen können Wohnungen den individuellen
Bedürfnissen älterer Menschen angepasst werden. Wohnungsanpassung erhöht die
Lebensqualität, erleichtert die Alltagsarbeit, hilft bei der Unfallvermeidung und
ermöglicht die häusliche Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Ist die
Anpassung der eigenen Wohnung nicht möglich, gehört auch die Unterstützung
eines Wohnungswechsels zu den Aufgaben der Wohnberatung. Denn nur wer
dem Alter und dem Gesundheitszustand angemessene Wohnbedingungen hat,
kann auch am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.
Der Nutzen von Wohnberatung und Wohnungsanpassung durch fachkundiges
Personal ist unumstritten. Die Schaffung altersgerechter Wohnbedingungen zu
Hause erhöht und sichert die Selbständigkeit und die Lebensqualität. Das hilft
nicht nur den Betroffenen und ihren Angehörigen. Wohnberatung entlastet die
Krankenkassen durch Unfallvermeidung und die Pflegekassen erheblich, weil sie
häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert und die Pflegenden entlastet. Sie dient
dem Sozialwesen, weil sie hilft, Einzüge ins Heim zu vermeiden. Sie nutzt der
Wohnungswirtschaft, weil sie Wohnprobleme der Mieterinnen und Mieter lösen
hilft. Diese und andere Effekte wurden jahrelang erforscht und ausführlich
dokumentiert. Der Bedarf an Wohnberatung wird auch weiter zunehmen. Flächendeckende Wohnberatung gibt es in keinem Bundesland; Nordrhein-Westfalen könnte
hier eine beispielhafte Funktion erfüllen. Die dafür erforderlichen Strukturen
können auf der Basis vorliegender Erfahrungen und Konzepte weiter entwickelt werden.
Forderungen:
- Das Wohnberatungsangebot in ganz Nordrhein-Westfalen ist flächendeckend
auszubauen. Alle Bürgerinnen und Bürger im Land müssen die Leistungen
mindestens einer Wohnberatungsstelle in ihrem Kreis oder ihrer kreisfreien
Stadt in Anspruch nehmen können. Vorliegende Berechnungen zeigen, daß
dieser Ausbau der Wohnberatung auf Grundlage der jetzigen Beratungsangebote
mit vertretbarem finanziellen Aufwand möglich ist.¹
- Die Beratung muss für die Ratsuchenden kostenlos und ohne bürokratische
Hindernisse angeboten werden. Denn der ökonomische, sozial- und gesundheitspolitische Nutzen der Wohnberatung ist am höchsten, wenn sie von möglichst vielen Menschen in Anspruch genommen wird.
- Informationsaustausch, Qualifizierung und Kooperation sollen gefördert
werden, damit die Beratungsstellen die vorhandenen Qualitätsstandards erfüllen
können. Diese sollen von allen Beratungsstellen in nahezu gleicher Weise
erfüllt werden und garantieren den Ratsuchenden, dass sie eine verlässliche und
gute Hilfe bekommen.
- Die Finanzierung der Wohnberatung muss durch die Institutionen gesichert
werden, die von der Beratungsarbeit profitieren. Das sind neben den Kommunen und Kreisen auch die Kranken- und Pflegekassen sowie die Wohnungswirtschaft. Die Beratungsstellen müssen finanziell abgesichert sein, damit sie
ihre Aufgaben erfüllen können.
¹ vgl. Größenstandards für Wohnberatungsstellen, www.kreuzviertel-verein.de, dort unter Wohnberatung und Entwicklung
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