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Gemeinschaftliche Wohnformen und Pflegewohngruppen
a) Gemeinschaftliche Wohnformen
Gemeinschaftliche Wohnformen sind eine Alternative zum Alleinleben und zum
Heim. Jede Bewohner/in verfügt über eine möglichst barrierefreie, abgeschlossene
Wohnung. Zusätzlich gibt es Gemeinschaftsflächen/Räume für die Kommunikation
und Aktivitäten der Hausbewohner/innen, wie Haustreffen, gemeinsames Kochen
oder Essen, Familienfeste etc.
Die Präventivfunktion dieser Wohnform ist enorm, da ein befriedigendes soziales
Umfeld und eine aktive Nachbarschaft der beste Schutz gegen Vereinsamung
sind.
Diese Wohnform ist für diejenigen geeignet, die die notwendige Eigeninitiative ergreifen
und die erforderliche Selbstverantwortung aufbringen, um sich in einem
gemeinschaftlichen Lernprozess soziale Kompetenzen anzueignen, die den Erfolg
eines solchen Zusammenlebens absichern.
Die Größe eines Projekts sollte den konzeptionellen Vorstellungen der jeweiligen
Initiativ-Gruppe entsprechen. Es gibt Projekte zwischen 6 und 40 Wohneinheiten.
Es kann sich um ein gefördertes Wohnprojekt, um ein freifinanziertes Miet- oder
Eigentumsprojekt oder um ein daraus kombiniertes, mischfinanziertes Wohnprojekt
handeln. Wenn nur ein Drittel der Bewohner/innen älter als 60 Jahre ist, sind
Austausch und unterstützende Hilfe eher möglich als in einer Hausgemeinschaft
nur für ältere Menschen, in der alle evtl. gleichzeitig pflegebedürftig werden können.
Die Bewohner/innen können aus den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen
Zusammenhängen kommen und mit den vielfältigsten Lebensbiografien ausgestattet
sein; sie müssen aber zueinander passen.
b) Pflegewohngruppen
Auch Bewohner/innen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten wissen, dass die Aufrechterhaltung
ihrer individuellen Lebensführung in ihrer eigenen Wohnung nicht in
jedem Fall sicher ist. Daher ist die Idee entstanden, separate Pflegewohnungen in
Wohnprojekte oder in Nachbarschaften zu integrieren, in denen die Betroffenen
von ausgebildetem Pflege- und Hauswirtschaftspersonal unterstützt werden, so
dass sie sich weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufhalten können. Es gibt verschiedene
Modelle:
- Alternative ambulante Pflege-Wohngruppen innerhalb eines gemeinschaftlichen
Wohnprojektes, die auch als Angebot für die Nachbarschaft mit Pflegeoder
Tagespflegeplätzen angeboten werden.
- Alternative ambulante Pflegewohngruppen, eingestreut in die Nachbarschaft,
z.B. in einem eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Haus oder auf einer Etage
in einem größeren Mehrfamilienhaus.
- Heimangebundene Außengruppen in Wohnprojekten für Demenzbetroffene.
- Ambulante Pflegewohnprojekte in Wohnhäusern für demenziell Erkrankte.
- Wohnprojekte, die direkt konzeptionell darauf ausgelegt sind, Pflegebedürftige
und nicht Pflegebedürftige in einem Haus unterzubringen.
Kleine Pflegewohngruppen können die Bereitschaft von Angehörigen stärken, sich
weiterhin in den Versorgungsprozess einzubringen. Die Betroffenen sollen ihre
sozialen Bezüge, so gut es geht, behalten. Nachbarschaftliche Kontakte müssen
bei dieser Form des Wohnens nicht abbrechen. Vor allem für von Demenz betroffene
Menschen sind Pflegewohnprojekte eine große Chance individueller ganzheitlicher
Unterstützung. Ein normales Leben mit Alltagskultur und sinnvollen Tätigkeiten
sowie normaler Kommunikation mit vertrauten Bezugspersonen ist möglich.
Auf diese Weise kann ein menschenwürdigeres Altern und eine Entlastung
der Angehörigen bei Bereitwilligkeit zur Fortsetzung ihrer Unterstützung erzielt
werden. Die Größe und die Ausstattung der Wohnung richten sich nach dem Grad
der Pflegebedürftigkeit der einzelnen Betroffenen.
Forderungen:
- Land und Kommunen sollen sich gleichermaßen an der Schaffung bzw. Unterstützung
von innovativen Projekten beteiligen. Denkbar ist eine Koppelung der
Fördermittel an eine Verpflichtung zur schnellen Umsetzung.
- Wohnprojekte für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen sowie generationsübergreifende
Gruppen müssen in Stadt- und Pflegeplanung stärker berücksichtigt
werden.
- Eine kompetente, kostenlose Beratung der Projektgruppen muss sichergestellt
sein. In diesem Zusammenhang ist auch die weitere Absicherung der Regionalstellen
„Neue Wohnformen im Alter“ Rheinland und Westfalen erforderlich.
- Die Wohnprojekte sollen sich an normalen Wohn- und Lebensbedingungen
orientieren. Neben Individualflächen müssen Gemeinschaftsflächen vorgesehen
werden.
- Die Belegung muss in Kooperation zwischen den Beteiligten (Wohngruppe,
Eigentümer/Vermieter, öffentliche Verwaltung) vorgenommen werden.
- Ein Wohnprojekt soll so geplant und organisiert werden, dass es für alle bezahlbar
ist. Eine mögliche Unterstützung der Finanzierung (Steuern, Fördermittel)
der Gemeinschaftsflächen im frei finanzierten Wohnungsbau ist erforderlich.
- Das Heimgesetz darf die Entwicklung neuer Wohnformen nicht behindern.
- Wer sich für die Verbesserung der Versorgung alter Menschen einsetzt, benötigt
Unterstützung in Form von Beratung und finanzielle Förderung bei der Umsetzung
innovativer Projekte. Abrechnungsprobleme mit den Sozialhilfeträgern
und Krankenkassen müssen ausgeschlossen werden. Kostenträger und Wohnungswirtschaft
müssen in die Diskussion und Finanzierung der neuen Projektmöglichkeiten
einbezogen werden.
- Innovative Wohnprojekte und Pflegemöglichkeiten im Bestand müssen gefördert
werden, damit die Bewohnerinnen und Bewohner in der angestammten
und vertrauten Umgebung verbleiben können.
- Dem großen Bedarf an Information, Austausch und intensiver Auseinandersetzung
zu diesem Thema in Politik und Gesellschaft muss Rechnung getragen
werden.
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