Stellenbedarf

für flächendeckende Wohnberatung in NRW

NRW_Wappenzeichen_SW

Die Entwicklung von Größenstandards ist eine wesentliche Grundlage für die Dauerfinanzierung der Wohnberatung, die Vergleichbarkeit der Beratungsstellen und den Ausbau des Beratungsnetzes.

Ziel und Aufgaben der Wohnberatungsstellen

Zur Entwicklung der Größenstandards gilt es zunächst die Ziele und Aufgaben der Wohnberatung zu berücksichtigen . Wesentliches Ziel ist, „das selbständige Wohnen und die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.“ Dazu gehören:

  • der Erhalt des vorhandenen Grades von Selbständigkeit, d.h. die Vorbeugung von Selbständigkeitseinschränkungen
  • die Wiederherstellung der Selbständigkeit
  • die Reduzierung von Hilfe- oder Pflegebedarf
  • die Weiterführung und Unterstätzung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Erleichterung und Ermäglichung von häuslicher Hilfe und Pflege
  • die Unfallprävention
  • die Schaffung barrierefreien Wohnraums im Wohnungsbestand sowie im Wohnungsneubau
  • die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit, der potentiell Betroffenen, und der Fachkräfte in der sozialen Arbeit“

Als Zielgruppen der Wohnberatung gelten ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich über barrierefreies Wohnen und Wohnungsanpassung informieren und beraten lassen wollen, weiter Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, Fachkräfte aus der sozialen Arbeit, den kommunalen Verwaltungen, von Sozialversicherungsträgern, aus den Bereichen Medizin, Architektur, Technik, Handwerk, Orthopädiefachhandel, Ergotherapie sowie die allgemeine Öffentlichkeit.

Es gibt vier Aufgaben der Wohnberatungsstellen

Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen des barrierefreien Wohnens und der Wohnungsanpassung durch

Hausbesuche

Informations- und Beratungsgespräche in der Einrichtung

Durchführung verschiedener Wohnungsanpassungsmaßnahmen:

Hilfsmitteleinsatz, Ausstattungsänderung, bauliche Änderung, Wohnungsumzug, -tausch, -aufteilung, -änderung

Fall- und Unterstützungsmanagement

Motivation und Einbeziehen von Ratsuchenden, Angehörigen, Vermietern

Information über Finanzierungsmöglichkeiten

Planung und Begleitung der Maßnahmen

Vermittlung von Diensten und anderen sozialen Angeboten

Koordination aller an der Maßnahme beteiligten Personen, Institutionen und Tätigkeiten

Vermittlung bei Problemen

Nachschau und Kontrolle der angemessenen Durchführung

Öffentlichkeitsarbeit durch

Information über Beratung, Wohnprobleme und deren Vermeidung

Information über Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und Wohnungsanpassungsmaßnahmen

Fallbeispiele und deren positive Wirkung

Darstellung der Finanzierung

Fach- und Institutionsberatung zur Schaffung eines Problembewußtseins sowie der Befähigung zum Erkennen von Problemen und möglichen LösungswegenZielgruppen sind Fachkräfte und Institutionen im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere der Alten- und Behindertenarbeit sowie dem pflegerischen Versorgungsbereich sowie aus Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften, Architektur, Vermietung und Handwerk

Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit„(…) mit dem Ziel angemessene gesellschaftliche, sozialpolitische, organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten selbständigen Wohnens und selbständiger Haushaltsführung sowie barrierefreien Wohnens im Stadtteil, der Kommune oder dem Kreisgebiet zu schaffen“ sowie das Angebot für die Ratsuchenden übersichtlich zu gestalten und die Problembearbeitung zu vereinfachen Als Zielgruppen werden genannt soziale Beratungseinrichtungen, häusliche Hilfs- und Pflege-dienste, Wohlfahrtsverbände, Behörden, Kranken- und Pflegekassen, Vermieter, Wohnungs-baugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Architekten, Handwerker sowie Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Sanitätshäuser.

Durch die Ausweitung der Aufgaben der Wohnberatungsstellen – Anlaufstelle für alle Fragen des Wohnens im Alter – und vermehrte Beratung von Menschen mit Demenz ist eine Aufsto-ckung der in den nachfolgenden Tabellen genannten Mindestwerte um 25% perspektivisch sinnvoll.

Einwohnerzahl und Fläche  Sowohl die Einwohnerzahl der Kreise und Städte in NRW als auch die zu versorgende Fläche müssen als Faktor berücksichtigt werden. Die bisherige uneinheitliche Regelung hat sowohl zu einer Überbesetzung als auch zu einer Unterbesetzung von Beratungsstellen geführt.

Sozialstrukturen und Ausgangslage   Weitere wichtige Kriterien zur Entwicklung von Größenstandards sind:

Geographie des Beratungsgebietes

Siedlungsdichte

Bevölkerungsstruktur

Eigentümerstruktur (viele private oder große Wohnungsgesellschaften)

Trägerschaft und Kooperationen   Weitere wichtige Faktoren, die bei den Größenstandards zu berücksichtigen sind: Anbindung der Beratungsstelle (erfahrener oder neuer Träger), Einbindung innerhalb des Trägers, Qualifikation und Persönlichkeit der Beratungskräfte (Alter, Ausbildung, Erfahrung, Bekanntheit der Person, spezifische Kenntnisse im Bereich der Wohnberatung, Handlungsfreiheit der Beratungskräfte beim Träger bzw. vorhandene Kooperationen, Stellenbeschreibung und Personaleinsatz, Qualifizierung der Beratungskräfte, notwendige Arbeitsvoraussetzungen sowie lokale Ausgangssituation bzgl. Alten- und Behindertenarbeit und politische Unterstützung vor Ort.

Zu der Tabelle:

WOHNNRW-LPG 20. November 2018, LAG